Haus- und Platzordnung

Stand 09/2011

(1) Allgemein
Der Sendenhorster Georgspfadfinder e.V. (im Folgenden: Verein) betreibt das Jugendgästehaus Himmelreich (im Folgenden; Jugendgästehaus) sowie das angrenzende Pfadfindergelände Geisterholz.
Die gastierenden Gruppen sind durch den Gruppenverantwortlichen (im Folgenden: Verantwortlichen) über die geltenden Bestimmungen dieser Haus- und Platzordnung in Kenntnis zu setzen und diese gegenüber den Mitgliedern der Gruppe durchzusetzen.
Die Nutzer verpflichten sich, diese Ordnung einzuhalten. Soweit die Nutzer bewusst oder in grob fahrlässiger Weise gegen diese Verordnung verstoßen, kann der Verein die Gruppe des Geländes verweisen.

(2) Hausrecht
Das Hausrecht wird durch die Vertreter des Vereins ausgeübt. Bei Abwesenheit und/oder Unerreichbarkeit kann das Hausrecht durch den Verantwortlichen der Gruppe ausgeübt werden.

(3) Ruhezeiten
Das Pfadfindergelände Geisterholz liegt direkt an einem Wohngebiet.
Alle Nutzer haben sich so zu verhalten, dass eine Störung der Nachbarn nicht stattfindet.
Die Nachtruhe von 22.00 bis 7:00 Uhr ist auf dem gesamten Gelände strikt einzuhalten.
Weiter gelten für das Geisterholz zwingend folgende erweiterte Ruhezeiten: An Werktagen morgens 07:00 – 09:00 Uhr und abends 20:00 – 22:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen 13:00 bis 15:00 Uhr.

(4)  Sparsamer Umgang mit Ressourcen
Der Nutzer verpflichtet sich zum sparsamen Umgang mit den Ressourcen. Dies betrifft insbesondere den Verbrauch von Trinkwasser, Strom und Heizung.
Größere Mengen Trinkwasser (für z.B. Wasserschlachten oder Pools bzw. Schwimmbecken) dürfen nur in Absprache mit dem Verein gegen einen Aufpreis entnommen werden.
In der Heizperiode ist eine Dauerlüftung der Räume zu vermeiden. Im Winter dürfen die Heizkörper – auch in der Nacht oder bei längerer Abwesenheit – nicht vollständig abgestellt werden. Die Eingangstüren sollen grundsätzlich geschlossen gehalten werden (Vermeidung von Verschmutzung, eindringenden Kleintieren; Energieeinsparung).

(5) Lagerbauten
Lagerbauten sind gerne gesehen, müssen am Ende des Aufenthaltes allerdings wieder abgebaut werden. Gräben dürfen nur in Absprache mit dem Verein gezogen werden.
Zelte und Lagerbauten dürfen auf dem Pfadfindergelände Geisterholz nur auf den vom Verein angewiesenen Flächen errichtet werden.

(6) Feuer
Feuer darf nur in einer angemessenen Größe im ausgewiesenen Bereich an der Lärmschutzwand entfacht werden. Andere Lagerfeuer dürfen nur nach Absprache und unter Verwendung von Feuerschalen entzündet werden.
Als Feuerholz darf nur abgelagertes, trockenes Holz verwendet werden. Die Benutzung von feuergefährlichen Brandbeschleunigern ist verboten. Die Aufsicht/Bewachung von Lagerfeuern, Glut und heißer Asche obliegt den Gruppenverantwortlichen. Nach der Benutzung (spätestens zur Abreise) ist die Feuerstelle „besenrein“ zu hinterlassen. Glut und heiße Asche dürfen nicht in die Müllbehälter gefüllt werden.

(7) Reinigung
Der Nutzer verpflichtet sich zur täglichen Reinigung der Sanitäranlagen.
Die Gruppe ist selbst für das Sauberhalten der genutzten Teile des Jugendgästehauses während des Aufenthalts verantwortlich.
Der Küchenbereich ist stets in einem sauberen Zustand zu halten. Lebensmittelreste und -abfälle sind unmittelbar zu entsorgen.

(8) Müll
Entstandener Müll ist von den Nutzern sachgemäß zu entsorgen und darf nicht auf dem Platz zurückgelassen werden.
Abfall wird nach Wertstoffen getrennt am Müllplatz entsorgt. Der Müllplatz befindet sich hinter dem Haupthaus. Benutzt die Gruppe Vorsortierbehältnisse, ist sie für deren regelmäßige Entleerung verantwortlich.
Die Gruppen sollten ökologisch bewusst und weitestgehend müllvermeidend einkaufen. Es werden nur solche Abfälle abtransportiert, die durch den normalen Aufenthalt der Gruppen verursacht werden. Sonstiger Müll ist auf eigene Kosten an geeigneten Annahmestellen zu entsorgen. Kosten erforderlicher Nachreinigungen oder Nachsortierungen oder Sonderabfuhren (bei nicht sortenreiner Trennung) werden den Gruppen in Rechnung gestellt.

(9) Fahrzeuge
Das Himmelreich Gelände darf lediglich auf den befestigten Wegen befahren werden. Fahrzeuge sind auf den vorgesehenen Parkplätzen abzustellen. Auf dem Pfadfindergelände Geisterholz besteht ein Fahrverbot für alle Kraftfahrzeuge und darf nur nach Absprache befahren werden.
Fahrräder sind gerne auf dem Gelände gesehen und sollten nicht achtlos im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden.

(10) Tonträger
Die Benutzung von Radio- und Fernsehgeräten bzw. anderer Tonträger ist nicht gewünscht.

(11) Wald
Das Gelände darf gerne erforscht werden. Es ist jedoch nicht gestattet den Bäume in irgendeiner Form Schaden zuzufügen oder Feuerholz zu sammeln.
Das Areal zwischen dem Schlafhaus und der östlichen Hecke soll sich als unberührte Naturfläche selber weiterentwickeln und sollte nicht betreten werden.

(12) Betten
Die Benutzung der Betten im Haus ist nur mit Bettlaken und Bettwäsche gestattet. Schlafsäcke dürfen nur mit einem Bettlaken benutzt werden.

(13) Rauchen und Trinken
Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes. Darüber hinaus ist das Rauchen im Haus sowie in den Schlafzelten nicht erlaubt. Der übermäßige Genuss von alkoholischen Getränken widerspricht dem Wesen des Jugendgästehauses und ist unerwünscht. Das Mitbringen und der Verzehr von Spirituosen oder „branntweinhaltigen Getränken“ ist im Jugendgästehaus verboten.

(14) Abreise
Die Räume sind nach der Abreise besenrein zu hinterlassen. Küche und Sanitärbereich sind durchzuwischen. Der Zeltplatz ist in einem ordentlichen Zustand zu hinterlassen. Müll ist rückstandslos zu entfernen, alle Grasnarben wiederherzustellen.
Lebensmittelreste sind vollständig mitzunehmen.

Kommentare sind geschlossen.