Allgemeine Geschäftsbedingungen

(1) Zweck der Einrichtung / Nutzungsbedingungen
Der Sendenhorster Georgspfadfinder e.V. (im Folgenden: Verein) betreibt das Jugendgästehaus Himmelreich (im Folgenden: Jugendgästehaus) für Gruppen und Organisationen (im Folgenden: Gruppen) zur Durchführung von Veranstaltungen der Jugendarbeit, insbesondere der pfadfinderischen Jugendarbeit, sowie der außerschulischen und schulischen Jugendbildung.
Dieser Vertrag regelt die Nutzungsbedingungen.

(2) Allgemeines
Bei Belegungen des Jugendgästehauses gelten diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen”, sowie die Haus- und Platzordnung und die aktuelle Preisliste des Jugendgästehauses in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Als pfadfinderischer Träger legen wir Wert auf einen nachhaltigen Umgang mit der Natur und seinen Ressourcen. Dies erwarten wir auch von den Gästen des Jugendgästehauses.
Die Gruppen sind durch den Gruppenverantwortlichen (im Folgenden: Verantwortlicher) über die geltenden Bestimmungen in Kenntnis zu setzen. Die Regelungen der Haus- und Platzordnung sind einzuhalten.

Die Mindestbelegungsdauer beträgt zwei Nächte. Es sind jedoch Tagesveranstaltungen und Einzelübernachtungen in Ausnahmefällen möglich.

(3) Vertretung
Der Verantwortliche der Gruppe versichert seine Vertretungsmacht für die Gruppe. Ist die Gruppe keine juristische Person, so gilt der Verantwortliche in Ansehung der Rechte und Pflichten der Gruppe als Berechtigter bzw. Verpflichteter.

(4) Anmeldung
Die vom Verein (in der Regel per Email) zugestellte und vom zuständigen Verantwortlichen (elektronisch) bestätigte Anmeldebestätigung stellt die rechtsverbindliche Buchung für den Aufenthalt im Jugendgästehaus Himmelreich dar.
Es wird eine Anzahlung nach Eingang der verbindlichen Buchungsbestätigung fällig. Geht die Anzahlung nicht innerhalb von 14 Tagen nach dem Tag der Übersendung der Buchungsbestätigung auf dem Konto des Pfadfinder e.V. ein, so ist der Verein berechtigt, das Jugendgästehaus bzw. den Zeltplatz anderweitig zu vergeben. 
Die Anzahlung wird mit dem abschließenden Gesamtleistungsentgelt bzw. auf die Stornierungsgebühren angerechnet.

(5) Gesamtleistungsentgelt
Das Gesamtleistungsentgelt setzt sich zusammen aus Unterkunftsentgelten, der Endreinigung sowie sonstigen zwischen den Vertragspartnern vereinbarten Entgelten.
Bei der Berechnung der Stornierungsgebühren werden die sonstigen vereinbarten Entgelte nicht eingerechnet. Für Kinder, die das vierte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wird kein Entgelt berechnet.

(6) Stornierungsgebühren
Kündigt die Gruppe den Vertrag, nachdem er verbindlich geworden ist, so werden Stornogebühren in Höhe von

  • 50% des zu erwartenden Gesamtleistungsentgeltes bei einer Kündigung binnen 4 Monaten vor dem Anreisetag,
  • 75% des zu erwartenden Gesamtleistungsentgeltes bei einer Kündigung binnen 2 Monaten vor dem Anreisetag,
  • 100% des zu erwartenden Gesamtleistungsentgeltes bei einer Kündigung binnen einer Woche vor dem Anreisetag

fällig.

Die Mindestbelegungsdauer beträgt zwei Nächte. Bei Tagesveranstaltungen und Veranstaltungen mit nur einer Übernachtung behält sich der Verein vor, der Gruppe bis spätestens zwei Monate vor dem gebuchten Termin abzusagen, falls andere Gäste für den Buchungszeitraum das JGH oder den Zeltplatz für 2 Nächte oder mehr buchen. Die Anzahlung wird in diesem Fall zurückerstattet.

(7) Preisanpassung
Der Verein behält sich das Recht vor, angemessen auf Teuerungen durch Anpassung des Gesamtleistungsentgeltes zu reagieren. Die Anpassung, welche maximal 10% des Gesamtleistungsentgeltes betragen darf, ist der Gruppe schriftlich anzuzeigen. Eine Anpassung innerhalb eines Zeitraumes von 4 Monaten nach Vertragsabschluss und 6 Monate vor dem Anreisetag findet nicht statt. Die Gruppe kann der Entgeltanpassung 14 Tage nach Mitteilung widersprechen. Der Widerspruch führt zur Aufhebung des Vertrages. Die Anzahlung wird in diesem Fall nicht erstattet.

(8) Gruppengröße
Die Mindestgröße beträgt 10 Personen. Diese werden abgerechnet.
Sollte sich die Gruppe gegenüber der vereinbarten Teilnehmerzahl verkleinern, so wird für die nicht teilnehmenden Personen kein Entgelt erhoben.
Sollte sich die Gruppe gegenüber der vereinbarten Teilnehmerzahl vergrößern, so wird für diese Personen ein Entgelt gemäß der gültigen Preisliste erhoben.
Übernachtungsgäste der Gruppe zahlen ein Entgelt gemäß der gültigen Preisliste.

(9) Anreise und Übergabe
Die vereinbarten An- und Abreisezeiten sind verbindlich. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es aufgrund von Reinigungs-/ Instandsetzungsarbeiten möglich ist, dass die Gruppe einige der ihr zugewiesenen Räume bzw. Einrichtungsteile und Anlagen nicht sofort belegen kann.
Sofern nicht anders vereinbart, wird der Gruppe bei ihrer Anreise das Jugendgästehaus von einem Vertreter des Vereins übergeben. Der Verantwortliche der Gruppe erhält die erforderlichen Schlüssel und überzeugt sich vom ordnungsgemäßen Zustand der übergebenen Räume, Plätze, Einrichtungen und Anlagen. Reklamationen/Beanstandungen sind unverzüglich anzumelden.
Dem Verantwortlichen der Gruppe wird eine Telefonnummer genannt, über die er während des gesamten Nutzungszeitraumes den Verein erreichen kann.

(10) Abnahme und Abreise
Sofern nicht anders vereinbart, gibt der Verantwortliche der Gruppe unmittelbar vor der Abreise das Jugendgästehaus (bzw. die zur Nutzung bestimmten Teile) mit den dazu gehörenden Schlüsseln an den zuständigen Vertreter des Vereins zurück. In der Regel erfolgt eine gemeinsame Begehung zur Abnahme (ca. 1/2 Stunde einplanen).
Es wird gegebenenfalls ein Abnahmeprotokoll angefertigt.
Räume, Zeltplatz, Einrichtungen und Anlagen müssen „besenrein“ übergeben werden. Die Küche und die Sanitärbereiche sind feucht zu wischen.

(11) Haftung
Der Verein haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Leib und Gesundheit haftet der Verein nur aus vorsätzlichem und fahrlässigem Handeln.
Der Verein haftet nicht für abhanden gekommene Gegenstände der Gruppe, deren Mitglieder und Gäste.

(12) Schäden
Der Verantwortliche hat sich bei Ankunft über die Ordungsgemäßigkeit und Schadensfreiheit der gebuchten Häuser und sonstigen Einrichtungen zu überzeugen, andernfalls sind vorhandene Schäden schriftlich zu vermerken.
Der Verantwortliche ist verpflichtet, von ihm oder von Mitgliedern der Gruppe verursachte Schäden umgehend zu melden.
Die Gruppe haftet für sämtliche ihr zuzurechnende Schäden.
Schadensersatz ist in Geld zu leisten. Reparaturen werden durch den Verein oder von ihm beauftragte Dritte ausgeführt.
Soweit der Verein gegen ein Mitglied der Gruppe einen direkten Ersatzanspruch hat, haftet die Gruppe mit dem Mitglied gesamtschuldnerisch.
Der Verein weist insbesondere auf die Ersatzpflicht für abhanden gekommene Schlüssel und dem Austausch etwaiger Schlösser und Schließanlagen hin.

(13) Haus- und Platzordnung
Die Gruppe akzeptiert die Regelungen der in der Anlage beiliegenden Haus- und Platzordnung. Der Verantwortliche und die Betreuer der Gastgruppe setzen diese gegenüber den Mitgliedern der Gruppe durch.

(14) Aufsicht
Die Aufsicht über die Mitglieder der Gruppe obliegt der Gruppe und den Betreuern, nicht jedoch dem Verein oder den Vertretern des Vereins. Dies gilt insbesondere für das Einhalten der Nachtruhe und des Jugendschutzes.

(15) Abrechnung
Die Abrechnung des Gesamtleistungsentgeltes erfolgt im Anschluss an den Aufenthalt mit Rechnungsstellung. Etwaige Schäden werden mit Rechnungslegung abgerechnet.
Der Rechnungsbetrag wird spätestens eine Woche nach Rechnungseingang zur Zahlung auf das Vereinskonto fällig.

(16) Sonderleistungen
Der Verein bietet besondere Leistungen wie z.B. die Bereitstellung von Medien, Feuer- und Bauholz etc. an. Die dafür anfallenden Kosten können beim Verein angefragt werden.
Die Kosten für etwaige Sonderleistungen werden mit auf der Gesamtrechnung nach Abschluss des Aufenthaltes abgerechnet und sind nicht bar bezahlbar.

(17) Hausrecht
Das Hausrecht wird durch die Vertreter des Vereins ausgeübt. Bei Abwesenheit und/oder Unerreichbarkeit kann das Hausrecht durch den Verantwortlichen der Gruppe ausgeübt werden.

(18) Zuwiderhandlungen
Zuwiderhandlungen gegen die geltenden Vertragsbedingungen können mit Verweis und/oder Haus- bzw. Platzverbot geahndet werden. Im Falle eines Verweises und/oder Haus- bzw. Platzverbots bleibt die Gruppe zur Zahlung des vollen Gesamtleistungsentgeltes verpflichtet.
Eventuelle Schadenersatzansprüche des Vereins oder Dritter bleiben hiervon unberührt.

(19) Datenschutz
Mit der Anmeldung erfolgt die elektronische Erfassung der Gruppen in der Kundendatei. Die Daten dienen nur der Verwaltung innerhalb des Vereins und werden nicht an Dritte weitergegeben.

(20) Weitere Bestimmungen
Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes. Darüber hinaus ist das Rauchen im Haus sowie in Schlafzelten nicht erlaubt. Der übermäßige Genuss von alkoholischen Getränken widerspricht dem Wesen des Jugendgästehauses und ist unerwünscht. Das Mitbringen und der Verzehr von Spirituosen oder „branntweinhaltigen Getränken“ ist im Jugendgästehaus verboten.
Schäden, Störungen, Gefahrenquellen oder Unfälle – auch ohne – oder mit nur geringen Folgen – sind -schon aus versicherungstechnischen Gründen – unverzüglich dem
Vertreter des Vereins zu melden.
Wir weisen daraufhin, dass bei Nutzung von elektronischen Geräten die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die technischen Regeln der Betriebssicherheit (TRBS) zu beachten sind. Ein Betreiben größerer Geräte kann nur in Absprache mit dem Verein erfolgen.

Stand 09/2020

Kommentare sind geschlossen.